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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Teilnahmebedingungen

Die vhs Löhne ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Löhne und dient der Weiterbildung von Erwachsenen. Teilnehmen kann, wer im Laufe des Semesters das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen gelten für besonders gekennzeichnete Kinder- und Jugendkurse. Außerdem können bei einzelnen Angeboten aus pädagogischen Gründen spezielle Zugangsvoraussetzungen (z.B. zielgruppenorientierte Angebote, Vorkenntnisse u.ä.) festgelegt werden.

Anmeldung

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Anmeldung:

  • online über die Homepage der vhs Löhne (www.vhs-loehne.de)  oder per E-Mail (vhs@loehne.de),
  • telefonisch im vhs-Büro während der allgemeinen Öffnungszeiten unter Tel.: 05732/100-588,
  • schriftlich durch formloses Schreiben an vhs Löhne, Alte Bünder Str. 14, 32584 Löhne, oder durch Fax an 05732/100-589 unter Angabe von Kursnummer, Anschrift und/oder Telefonnummer,
  • persönlich  während der allgemeinen Öffnungszeiten im vhs-Büro, Alte Bünder Str. 14, 32584 Löhne.

Anmeldungen sind verbindlich und Voraussetzung für die Teilnahme; sie verpflichten auch zur Entrichtung des Teilnahmeentgeltes. Für Teilnehmer/innen unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten erforderlich.

Bei entsprechend im Programmheft ausgewiesenen Veranstaltungen, Studienreisen, Exkursionen und Bildungsurlauben gelten Sonderregelungen. Sollte für Vorträge oder einzelne Veranstaltungen keine Anmeldung erforderlich sein, ist dies im Programmheft entsprechend ausdrücklich  gekennzeichnet.

Sie erhalten von uns per E-Mail  oder schriftlich eine Anmeldebestätigung. Sie werden von uns auch schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per SMS informiert, wenn ein Kurs belegt ist, verschoben wird oder ausfallen muss.

Teilnahmeentgelte

Mit der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung  besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes. Das Entgelt wird spätestens mit Beginn der Lehrveranstaltung fällig. Die Entrichtung des Teilnahmeentgeltes erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren, durch Überweisung oder durch Barzahlung. Mit der Anmeldung können Sie uns ein SEPA-Basismandat erteilen, das uns zur Abbuchung des Kursentgeltes von Ihrem Konto ermächtigt. Der fällige Betrag wird dann nach Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht; der genaue Abbuchungstermin wird Ihnen vorher mitgeteilt. Wenn Sie uns kein SEPA-Basismandat erteilen, erhalten Sie automatisch nach Kursbeginn eine Rechnung. Die Entgelte für Vortrags- und organisatorisch vergleichbare  Einzelveranstaltungen ohne Anmeldung sind unmittelbar vor der Veranstaltung zu zahlen. Bei abschlussbezogenen Lehrgängen, bei Qualifizierungsmaßnahmen und Studienreisen können die Fälligkeiten durch individuell zu erstellende Zahlungspläne geregelt werden.

Ermäßigung

Ermäßigte Entgelte erhalten bei Vorlage entsprechender Nachweise Schwerbehinderte (ab einem Grad der Behinderung von 80%), Schüler/-innen, Auszubildende, Studenten/innen und Praktikanten/-innen (bis zur Vollendung des 28.Lebensjahres), sowie Teilnehmer/-innen am Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder Freiwilligen Sozialen Jahr (bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres). Besitzer/-innen des Wittekindpasses zahlen bei Vorlage des Passes 10% des festgesetzten Entgeltes. Die angebotenen Kurse zur Integrationsförderung (Kurse „Alphabetisierung“ und „Deutsch als Fremdsprache“) sind für Inhaber/-innen des Wittekindpasses kostenlos. Bitte legen Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung einen aktuellen Beleg (z.B. Schüler/-innen- und Studierendenausweis, Wittekindpass) vor. Ermäßigungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Kursbeginn unter Vorlage der entsprechenden Nachweise im vhs-Büro beantragt werden.

Ausgenommen von den Entgeltermäßigungen bzw. -befreiungen sind Nebenkosten für Unterrichtsmittel und EDV-Nutzungsentgelte sowie Kurse mit dem Vermerk im vhs-Programm „keine Ermäßigung“, Exkursionen und Studienfahrten.

Rücktritt

Sie können von einem Kurs oder einer Veranstaltung zurücktreten, wenn Ihre Abmeldung rechtzeitig schriftlich im vhs-Büro vorliegt. Angemeldete Teilnehmer/-innen, die sich nicht rechtzeitig abgemeldet haben, bleiben in Höhe des gesamten Teilnahmeentgeltes zahlungspflichtig.  Es gelten folgende Rücktrittsfristen:

  • Bei längerfristigen Kursen mit 5 und mehr  Unterrichtstagen ist eine schriftliche Abmeldung bis spätestens 4 Tage nach dem ersten Veranstaltungstag möglich.
  • Bei allen Kursen mit bis zu 4 Unterrichtstagen, bei Wochenendseminaren, Bildungsurlauben und anmeldepflichtigen Vortrags- und Einzelveranstaltungen ist die Abmeldung spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn  im vhs-Büro vorzulegen.
  • Gesonderte Rücktrittsfristen gelten für Tagesfahrten, Studienreisen und Wochenkurse sowie bei Veranstaltungen mit entsprechendem Vermerk im Programmheft.

Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

Teilnehmendenzahl

Veranstaltungen können in der Regel nur dann stattfinden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung trotzdem durchzuführen. Die Volkshochschule behält sich in diesen Fällen vor, in Abstimmung mit den Teilnehmern ein erhöhtes Entgelt zu erheben oder die Zahl der Unterrichtsstunden zu verringern.

Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch stellen wir Ihnen bei regelmäßiger Teilnahme an Kursen und Seminaren eine Teilnahmebescheinigung aus.

Bildungsurlaub

Für unsere Bildungsurlaubs-Angebote kann beim Arbeitgebenden Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwBG) beantragt werden. Eine Mitteilung für Arbeitgebende erhalten Sie auf Wunsch nach Ihrer Anmeldung.

Datenschutz

Die vhs Löhne verpflichtet sich, Ihre persönlichen Daten auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln. Ihre im Rahmen der Kontaktaufnahme oder Kursbuchung anfallenden Daten werden nur zum Zwecke der Veranstaltungsdurchführung erfasst und genutzt. Dabei sind Ihr Name und Ihre Adresse zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung dringend erforderlich; weitere Angaben wie Telefonnummern oder E-Mail Adresse sind freiwillig, jedoch zu organisatorischen Zwecken hilfreich. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.vhs-loehne.de.

Haftung | Hausordnung

Für Unfälle und Schäden, die nicht nachweislich auf das Verschulden der vhs zurückzuführen sind, sowie für mitgebrachte persönliche Dinge besteht keine Haftung. Die Teilnahme an vhs-Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei der Durchführung von Studienreisen beauftragt die vhs in der Regel einen Reiseveranstaltenden, der entsprechend im Programmheft als verantwortliche Organisation ausgewiesen ist. Insoweit tritt die Volkshochschule nur in vermittelnder Funktion auf. Für diese Angebote gelten zusätzlich dessen Bedingungen, die Beförderungsbestimmungen der Beförderungsunternehmen sowie die Vertragsbedingungen der übrigen dienstleistenden Organisationen (z.B. Hotels, etc.). Die vhs ist neben der Nutzung der eigenen Räumlichkeiten in der Werretalhalle auch auf die Nutzung von Schulräumen und angemieteten Räumen angewiesen. Bitte behandeln Sie die Räume und Einrichtungen schonend und beachten Sie die jeweilige Hausordnung. Die Nutzung des EDV-Schulungsraums und des WLAN-Netzes in der Werretalhalle sowie  die Nutzung der verwendeten Hard- und Software unterliegen besonderen Nutzungsbestimmungen, die im Schulungsraum einsehbar sind. In allen Schulungsräumen ist das Rauchen untersagt.

Unsere AGB zum Download finden Sie unter Service/Downloads.